Barrieren im Online-Shop schließen potenziell Kaufwillige ähnlich aus wie ein Ladengeschäft, das nicht alle besuchen können. Und während einem bauliche Hürden oder ein ignorantes Shop-Personal in einem physischen Geschäft zurecht absurd vorkommen würden, stoßen Ihre Kund*innen in Spe bei Ihrem digitalen Shop häufig auf unüberwindbare Barrieren. Und werden so schlimmstenfalls aus diesem ausgeschlossen (und auch davon, Ihre Ware oder Dienstleistung zu kaufen).
Aus diesem Grund, und weil soziale Teilhabe ein verbrieftes Grundrecht darstellt, regulieren alle EU-Mitgliedsstaaten ab 2025 die Web-Barrierefreiheit von elektronisch gestützten Kaufprozessen und Produktinformationen – in Deutschland z. B. im „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG). Es ist deswegen höchste Zeit, sich auf kommende Regelungen vorzubereiten.
E-Commerce barrierefrei will Sie dabei unterstützen. Das Nachschlagewerk lehrt Best Practices, zugängliche Online-Shop-Patterns und relevantes Wissen und demonstriert diese in einem Beispiel-Shop, um Sie und Ihr E-Commerce-Projekt nachhaltig fit für kommende gesetzliche Regelungen zu machen und den eigenen Webauftritt regelkonform (d. h. nach Web Content Accessibility Guidelines und Europäischer Norm 301 549) umzusetzen. Weil häufig das Thema Barrierefreiheit im Web selbst nicht optimal zugänglich ist, würde ich Ihnen gern bei der Navigation durch diesen Dschungel helfen.
Zitate von Lernenden
Kompakt und anwendungsbezogen!
[E-Commerce Barrierefrei] wird für mich ein Nachschlagewerk bleiben. Vielen Dank für Ihr Engagement in Sachen Weiterbildung!
Das Wissen von E-Commerce Barrierefrei ist sehr wertvoll und wichtig für die zukünftige Optimierung in Projekten.
Ein essentielles Nachschlagewerk in gewohnt hoher Qualität von einem Experten aus der Praxis.
Barrierefreier Beispiel-Shop
Die Inhalte als Beispielshop als quelloffener HTML-Dummy praktisch demonstriert:
FAQ / Häufige Fragen:
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Was bekomme ich auf E-Commerce Barrierefrei?
E-Commerce-barrierefrei wird aus aktuell 15 Modulen in Textform bestehen, die für typische Muster in E-Commerce-Projekten beschreiben werden (und das entlang der Barrierefreiheitsstandards WCAG und EN 301 549). Das Wissen wird durch eine barrierefreie Beispielimplementation eines Shops ergänzt werden, die die im Kurs behandelten Themen praktisch demonstriert. Daneben wird es einen Slack-Kanal für den fachlichen Austausch aller Lernenden geben.
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Gibt es eine Geld-Zurück-Garantie?
Ja, von 30 Tagen ab Kauf. Sollten Sie nicht zufrieden sein, schreiben Sie mir an ecbf@marcus-herrmann.com und ich veranlasse pragmatisch eine Erstattung Ihres Kaufpreises.
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Kann ich einen Blick in den Lerninhalt werfen, bevor ich kaufe?
Sicher! Die Module „Produktvariationen“ und „Inhalte und Verständlichkeit“ sind auch ohne Zugang zum Portal bzw. Kauf als Vorschau einsehbar. Darüber hinaus bietet das Blog einige Proben der Themenauswahl des Erklärstils des Autors.
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Ist dies ein Einstiegskurs in das Thema Web-Barrierefreiheit?
Nein, er baut auf einer kleinen Vorkenntnis auf und versucht, auf diesem Vorwissen, typische zugängliche E-Commerce-Muster zu erklären. Ich wollte nicht einen weiteren Basiskurs produzieren, habe aber hier empfehlenswerte zusammengestellt.
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Das BFSG verlangt „Barrierefreiheit“ – aber was heißt das genau?
Auch wenn das BFSG konkrete Nennungen von Vorgaben in Form von Standards vermissen lässt, kann man dennoch antworten:
Die Europäische Norm (EN) 301 549. Mehr zu den Hintergründen auf der Seite „Über den Kurs“ und in meinem Blogartikel „Welche Vorgaben sind denn nun für das BFSG relevant?“
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„E-Commerce“ steht gar nicht wörtlich im BFSG. Warum heißt der Kurs dann so?
Das stimmt. Die Formulierung ist formaljuristisch-abstrakt „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” und meint damit Verbraucher*innenverträge, die auf elektronischem Weg zustande kommen (was das BFSG zu einem Verbraucherschutz- und B2C-Gesetz macht). Dennoch erschien mir die Vereinfachung zu „E-Commerce“ und typischen Webshops nicht falsch – und vor allem griffiger.
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Kümmert sich die automatisierte Lösung X nicht alle Barrieren?
Seien Sie auf der Hut, wenn ein Anbieter Ihnen Standard-Konformität durch das einmalige Einbinden eines „Barrierefreiheits-Overlays“ (oder einer sonstigen Einzeiler-Lösung) verspricht – das ist per Definition gar nicht möglich und zu schön, um wahr zu sein, denn Konformität erfordert Kontext-Wissen und menschliches Urteilsvermögen. Das ist ein logischer Fakt, egal, was eine aggressive Marketingabteilung Ihnen erzählen will und egal wie häufig das Stichwort „künstliche Intelligenz“ fällt. Mehr dazu von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder bfit-bund.de, vom BIK BITV-Prüfverbund: bitvtest.de und (auf englisch) unter overlayfactsheet.com.
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Welche Vorteile bietet die Teamlizenz?
Die Teamlizenz ermöglicht es, die Zugriffsdaten auf das Lernportal an bis zu drei Personen aus einer Organisation weiterzugeben. Falls größere oder andere Lizenzpakete gewünscht sind, kommen Sie gerne auf mich zu (Kontaktdaten sind im Fußbereich).
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Inwiefern ist der BIK BITV-Test hier relevant?
Der BIK BITV-Test ist ein über Jahrzehnte weiterentwickeltes Testverfahren zu Bestimmung der Barrierefreiheit/Standardkonformität. Getestet wurden in der Vergangenheit vor allem Webauftritte des öffentlichen Sektors (weil digitale Barrierefreiheit dort seit einiger Zeit gesetzlich verlangt ist).
Mit dem EAA (European Accessibility Act) und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) gibt es nun auch gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit des privaten Sektors (und „E-Commerce“, siehe oben, fällt darunter). Beide Regelungen beziehen sich de-facto aber auf die gleiche technische Europäische Norm, EN 301 549. Als BIK BITV-Prüfer habe ich in den letzten Jahren Erfahrung mit diesem technischen Standard gesammelt.
Über mich
Hinter diesem Projekt steht Marcus Herrmann, Webentwickler seit 2001, Berater für Web-Barrierefreiheit und Tester im BIK BITV-Prüfverbund und IAAP-zertifizierter „Web Accessibility Specialist“, der schon einigen namhaften Kunden dabei helfen konnte, ihre Zugänglichkeit zu erhöhen.
Mehr zu mir.
Ausgewähltes aus dem Blog
Es sind aktuell einige Beiträge zu finden, die sinngemäß eine Frage stellen, die bestimmt einige zurzeit beschäftigt: „Sind Strafen zu erwarten, wenn mein (betroffenes) Projekt am 28.06.2025 unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht barrierefrei ist?“ Und die Antwort dort lautet meist …
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt ab Ende Juni 2025 einige Barrierefreiheitsanforderungen an eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen. Darunter auch Websites und im Speziellen Onlineshops, um die (und deren Zugänglichkeit) es in diesem Projekt vor allem geht. Nicht in jedem …
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht vor, dass jedes der 16 Bundesländer eine Marktüberwachungsbehörde zur Kontrolle der Vorgaben des BFSG einrichten. Aber wahrscheinlich könnte es stattdessen ab 2025 eine gemeinsame Behörde der Länder geben! Ursprünglich sah das BFSG vor, dass die …
e-commerce-barrierefrei.de ist ein Projekt, dass sich unter anderem mit typischen Patterns aus dem E-Commerce-Sektor beschäftigt – und aufzeigt, wie man solche häufig genutzten Pattern zugänglich umsetzen kann (z. B. Warenkörbe, komplexe Suchfunktionen und zugängliche Formulare). Die Konzentration …